Die durch das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes angestoßenen Entwicklungen im Völkerstrafrecht führen dazu, dass auch auf der nationalen Ebene Rechtsgrundlagen zur Verfolgung von Verbrechen gegen das Völkerrecht notwendig werden. Das neue deutsche Völkerstrafgesetzbuch steht dabei vor der Herausforderung, einerseits das geltende Völkerstrafrecht in nationales Recht zu transponieren, sich dabei aber andererseits im vorgegebenen Rahmen des Grundgesetzes zu halten, namentlich was die Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes betrifft. Der Autor geht der Frage nach, wie dieser Balanceakt im besonders komplexen Recht der Kriegsverbrechen gelungen ist. Er entwickelt Auslegungsgrundsätze und wendet diese auf als problematisch erkannte Tatbestände an.
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