Die Autorin entwickelt eine phänomenologische Theorie des „rechtlichen Denkens" und untersucht damit erstmals systematisch diejenigen Bewusstseinsstrukturen, die ein Begründen, Ausweisen und Rechtfertigen überhaupt erst möglichen machen. Die grundlegende Frage ist, wie Rechtsansprüche als ein Grundmerkmal des Erfahrens verstanden werden können. Der Band bietet außerdem eine neue und umfassende Lektüre von Husserls Schriften zur Ethik sowie einen kritischen Dialog mit der Alteritätsethik von Levinas und der Diskursethik Apels.
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