Wenn in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur die Differenzierung von Preisen - ofters in Verbindung mit dem Dumping - behandelt wurde, geschah es in der Regel yom Markte aus, so daB der einzelwirtschaftliche Zweck der Preis- differenzierung, der Betriebspolitik zu dienen, unberiicksichtigt blieb oder doch in den Hintergrund treten muBte. Der Verfasser der vorliegenden U ntersuchung geht yom Betrieb aus, davon, daB die Kosten des Betriebes, die Konkurrenz- und Nachfrageverhaltnisse an seinem Absatzmarkt und sein Grundauftrag oder - wie der Verfasser sagt - sein Betriebsziel die Grundlagen fiir die Preisforderungen bilden. Ihre Beriick- sichtigung entscheidet dariiber, ob differenzierte Preisforderungen vorliegen oder nicht. Da auch Preisklauseln der Differenzierung dienen konnen, waren sie in die Untersuchung einzubeziehen. Sofern die Kosten, die in den Preisforderungen des Betriebes fiir seine Markt- leistungen thalten sind, mit den von den einzelnen Marktleistungen ver- ursachten Kosten iibereinstimmen, sind kostenbezogen einheitliche, kosten- adaquate Preisforderungen gegeben; im Falle der kostenmaBigen Inadaquatheit dagegen sind sie kostenbezogen differenziert. Diejenige Preisforderung des Betriebes, die den Konkurrenz- und Nachfrage- verhaltnissen am Absatzmarkt entspricht, also marktadaquat ist, wird in der Untersuchung als marktgerecht gekennzeichnet, wahrend die der betrieblichen Marktaktivitat dienende Preisforderung mit marktbezogen differenziert an- gesprochen wird.
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