So akut die Bemühungen sind, das latente Spannungsverhältnis zwischen den Sozialpartnern zu lockern, so alt sind dennoch ihre Wurzeln. Hervorzuheben ist das größere soziale Verständnis, das der Gesetzgeber, aber auch der Unternehmer seit Jahrzehnten den Mitarbeitern entgegenbringen. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob dieses soziale Verständnis nur die Folge zuneh mender Macht der Arbeitnehmer ist, aufgrund deren die sozialen Gegensätze gemildert werden konnten und noch weiter gemildert werden, oder die Folge eines einschneidenden Gesinnungswandels auf seiten der Arbeitgeber. Zu sagen auf vielen Gebieten des Arbeitsvertrages, wie übertarifliche Löhne, freiwillige Sozialleistungen, Möglichkeiten betrieblicher und überbetrieb licher beruflicher Förderungsmaßnahmen werden gewährt, Teilzeitbeschäfti gung und Kleinkinderverwahrung "in Kauf genommen". Stets ist das Be streben maßgebend, den kontinuierlichen Ablauf des Betriebsgeschehens sicherzustellen, die bestmögliche Auslastung der Kapazität zu erreichen und so dem zunehmenden Druck der fixen Kosten als Folge der fortschreitenden Mechanisierung bis zur Automation auszuweichen oder diesen Druck auf ein Minimum zu reduzieren. Dieser soziologische Entwicklungsprozeß begann spätestens gegen Ende des 18. Jahrhunderts, nämlich mit der französischen Revolution. Während dieser wird-zum Teil mit brachialer Gewalt-die Lehre von der Freiheit, Gleich heit und Brüderlichkeit-schon aufregendes Merkmal des jungen Christen tums vor damals 1500 Jahren!-durchgesetzt. Die der heutigen Betriebsverfassung zugrunde liegende Idee der Angleichung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geht bis 1848 zurück. Die Gewerbe ordnung von 1891 nahm dann von Gesetzes wegen diese Entwicklung auf, Arbeiterausschüsse wurden eingeführt. Diese Ausschüsse wurden von den Arbeitnehmern gewählt.
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