Die Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug weicht in vielerlei Hinsicht von der Allgemeinmedizin ab. Dies liegt vor allem an der antinomischen Spannung, die die Vollzugsmedizin aus der Einbettung des am Wohl des Patienten ausgerichteten Behandlungsauftrags in das juristische Netzwerk des freiheitsbegrenzenden Vollzugs bezieht. Eine beachtliche medizinische Aufgabenpluralität ergibt sich überdies zum einen aus der Maxime, angesichts der kosten- und personalintensiven sowie mit Risiken belasteten Inanspruchnahme extramuraler ärztlicher Dienste die intramurale Versorgung zu optimieren, zum anderen aus der Verdichtung von Problemgruppen mit je spezifischen Gesundheitsbeschwerden. Dieser Vielfalt an Spannungs- und Problemfeldern zu begegnen und ihnen tragende Standards gegenüberzustellen, kann nur im interdisziplinären und internationalen Diskurs gelingen. Hierzu möchte dieser Band einen Beitrag leisten.
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