Bankeninsolvenzen haben in Deutschland immer wieder gesetzgeberische Reaktionen ausgelöst. Eigenmittelstandards sowie die Einführung einer staatlichen Bankenaufsicht mit besonderen Eingriffskompetenzen gerade für den Krisenfall sind als Antwort auf konkrete Insolvenzfälle geschaffen und weiterentwickelt worden. Das Insolvenzrecht der InsO wird überlagert durch ein aufsichtsrechtliches Sonderverfahren sowie durch besondere Schutzmechanismen, etwa die Einlagensicherung. Ähnliche Regelungen finden sich weltweit.Der Verfasser untersucht, inwieweit die Bedeutung der Banken für die Volkswirtschaft eine privilegierte Stellung in der Insolvenz tatsächlich rechtfertigt. Ausgestaltung und Funktionsweise der Spezialregelungen im deutschen und englischen Recht werden ermittelt und einander gegenübergestellt. Ein besonderes Augenmerk gilt Sonderproblemen wie der Vernetzung der Banken in Zahlungssystemen, der Behandlung von Finanzkontrakten sowie der Bedeutung von Einlagensicherungssystemen in der Insolvenz. Die aufsichtsrechtlichen Spezialverfahren und das allgemeine Insolvenzrecht werden miteinander verglichen und auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft. Jens-Hinrich Binder gelangt zu dem Ergebnis, daß die herrschende These von der Untauglichkeit des allgemeinen Insolvenzrechts für die Probleme einer Bankeninsolvenz nicht überzeugt und daß diesen auch durch punktuelle Anpassungen im allgemeinen Insolvenzrecht genügt werden kann. Das Ergebnis wird abgesichert durch den Rechtsvergleich mit England, wo ein dem deutschen Recht entsprechendes Sonderverfahren nicht existiert.Die vorliegende Arbeit ist im Frühjahr 2004 mit dem Haarmann-Hemmelrath-Förderpreis des Vereins der Freunde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ausgezeichnet worden.
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