Die Frage nach der kontinuierlichen Existenz eines stammesfrankischen 'Uradels' aus der Zeit vor der Volkerwanderung bis in das spate 6. Jahrhundert wird sowohl aufgrund der Rechtsquellen als auch der erzahlenden Quellen des 6. Jahrhunderts negativ beantwortet. Sozial und politisch hervorragende Personen des 6. Jahrhunderts gehoren dem Geburtsstand der ingenui an. Eine rechtliche Abgrenzung dieser Schicht von den ubrigen ingenui ist im 6. Jahrhundert nur in Ansatzen zu erkennen.
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